Spendengemeinschaft Halberbracht

Die Spendengemeinschaft in Halberbracht ist eine seit Jahrzehnten gewachsene und bestehende soziale Solidargemeinschaft in unserem Dorf.

Jeder Dorfbewohner kann Mitglied in diesem Zusammenschluss werden und so seine Bereitschaft zeigen, sich bei einem Sterbefall für die anderen Mitglieder und deren Angehörige ein zu setzen.

Zur Zeit besteht die Spendengemeinschaft aus etwa 415 Mitgliedern.

Bei jedem Sterbefall eines Mitgliedes oder eines Familienangehörigen des Mitgliedes werden 2,50 Euro von allen Mitgliedern gesammelt und eine Ausschüttung an die Angehörigen praktiziert. Die Auszahlung pro Sterbefall beträgt z.Z. 950,00 Euro.

Der Vorstand würde sich freuen, wenn sich weitere Bürger unseres Ortes, vor allem auch die neu zugezogenen Dorfbewohner, zu einer Mitgliedschaft entscheiden würden. Für weitere Informationen stehen die Mitglieder des Vorstandes gerne zur Verfügung.

Hier einige Eckdaten zu den Bedingungen und Leistungen:

-   Wer den gültigen Beitrag (z.Z. 2,50 Euro pro Sterbefall) entrichtet, hat Anspruch auf Auszahlung, ebenso die Ehepartner und die Kinder unter 30 Jahren.

-   Die Auszahlung im Sterbefall beträgt z.Z. 950,00 Euro.

-   Halberbrachter, die das 30. Lebensjahr vollendet haben, müssen eigenständiges Mitglied werden.

 

Die komplette Satzung der Spendengemeinschaft Halberbracht ist hier nachzulesen.

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Satzung Spendengemeinschaft

 

Nur durch gegenseitiges Miteinander kann eine leistungsfähige Solidargemeinschaft funktionieren.

Ansprechpartner:                                                                                                     

Bernd Winkelmann (1. Vorsitzender)

Silke Jankowsky (2. Vorsitzender)

Maria Eickhoff (1. Kassierer / Schriftführerin)

Toni Alfes (2. Kassierer / Schriftführer)